Information || 10.06.21
Ab Freitag, 11.06.21 ist der Kreis Mettmann in der Inzidenzstufe 2 ...

welche einige Lockerungen im Sport mit sich bringt.

 

Kontaktsport draußen:

25 Personen mit Test und Rückverfolgung

25 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren, zusätzlich 2 Trainer oder Aufsichtspersonen ohne Test

 

Kontaktfreier Sport draußen:

Ohne Personenbegrenzung

 

Kontaktsport drinnen: (also Hallenöffnung)

12 Personen mit Test und Rückverfolgung

 

Kontaktfreier Sport drinnen:

Ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand, Test und Rückverfolgung

Heißt: Hier dürfen auch nur so viele Personen in die Halle, die unter Einhaltung des Mindestabstandes möglich sind.

 

Der Nachweis der Testpflicht gilt für alle Teilnehmer, mit Ausnahme Geimpfter, Genesener und Kindern  bis Schulpflichtalter.

Der Nachweis muß nicht eingesammelt werden, es reicht ein Vermerk/Markierung in den Kontaktverfolgungslisten.

 

Die Gemeinschaftsräume auf Sportanlagen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygienevorschriften geöffnet.

 

Die gültigen Hygienevorschriften des Vereins sind nach wie vor einzuhalten.

 

Rückfragen an:

Hygienebeauftragten                                         Abteilungsleiter

Jürgen Thöne                                                      Frank Hanet

Mobil: 0176 5301 0897                                        01575 2762 417

 

EMail:
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