Anpassung der Coronaschutzverordnung

Information // 25.11.21
Ab Mittwoch, 24.11.21 gelten neue Regeln bei der gemeinsamen Sportausübung
Nach der ab 24.11.21 gültigen Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO_Lesefassung ist gem. §2 Abs. 2 Nr 3. „die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport,…“ nur noch von immunisierten Personen auszuüben.
Unter immunisierten Personen sind vollständig Geimpfte und Genesene zu verstehen.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten als solche.
Das heißt im Umkehrschluss: vom Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ausgeschlossen werden müssen Personen ab 16 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind.
Der NHC hat sein Hygienekonzept angepasst – NHC-Hygienekonzept (siehe auch im Menü unter Punkt „Hygienevorschriften“).
Zudem verweisen wir auf die Bestimmungen des §4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht – Corona Schutzverordnung – Zutrittskontrolle die ausdrücklich zu beachten sind!
Rückfragen an:
Hygienebeauftragten Abteilungsleiter
Jürgen Thöne Frank Hanet
Mobil: 0176 5301 0897 01575 2762 417
EMail:
juergen.thoene@nhc-handball.de frank.hanet@nhc-handball.de
